3. Liga: Sportgericht als Zünglein an der Waage
Leipzig (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wird im Aufstiegskampf der Drittligisten zum Zünglein an der Waage. Am 3. Mai entscheidet das Gremium in Frankfurt/Main über einen Einspruch von Carl Zeiss Jena gegen die Wertung des mit 1:2 verlorenen Heimspiels gegen den 1. FC Heidenheim.
Nach Ansicht der Jenaer hatte der Gegner in Martin Klarer einen Spieler eingesetzt, der nach zehn Gelben Karten gesperrt gewesen sein sollte. Folgt das Sportgericht dieser Ansicht, würde die Partie mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Thüringer gewertet. Diese würden mit dann 61 Zählern vor dem letzten Spieltag punktgleich mit dem Drittplatzierten FC Ingolstadt den Relegationsplatz zur 2. Bundesliga noch zum Greifen nahe haben.
Der DFB wollte keine Stellungnahme zum Fall abgeben, der für alle Beteiligten verwirrend ist. Hintergrund: Klarer hatte im Spiel gegen Eintracht Braunschweig am 3. Oktober 2009 die Gelbe Karte gesehen. Dafür gibt es Foto- und Video-Beweise. Im Spielberichtsbogen tauchte der Name Klarer allerdings nicht auf. In zahlreichen Statistiken allerdings schon. Auch Heidenheim schien ihn als verwarnt zu führen, denn nach der fünften Verwarnung am 25. Spieltag gegen den FC Erzgebirge Aue setzte er im anschließenden Spiel in Erfurt aus.
Selbst auf der DFB-Homepage wurde Klarer vor dem Jena-Spiel als nach zehn Gelben Karten gesperrt geführt. «Bindend ist der Spielberichtsbogen. Beide beteiligten Vereine zeichnen diesen ab», hatte DFB-Sprecher Stephan Brause am Montag nach Eingang des Protests gesagt. Dem widersprach der Weltverband FIFA nach Angaben des Mitteldeutschen Rundfunks: Eine Tatsachenentscheidung gäbe es nur während des Spiels, nicht danach.
So schauen nicht nur die Verantwortlichen des FC Carl Zeiss Jena auf die Verhandlung des Sportgerichtes, sondern auch der FC Ingolstadt und Eintracht Braunschweig. Denn mit einem Schlag könnte die Tabelle der 3. Liga vor den letzten 90 Minuten ein völlig anderes Bild und der Aufstiegskampf eine neue Qualität erhalten.